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.Welche urheberrechtlichen Problematiken sind beim Setzen von Hyperlinks von der eigenen Website zu anderen Websites zu beachten?
Überblick Detaillierte Antwort
Ein Link ist ein Verweis auf eine andere Datei, etwa ein Bild, eine Audiodatei oder ein Website, wobei der Link bloß die Adresse (URL) des Ziels enthält. Hyperlinks sind zu einem typischen Merkmal des Internet geworden. Mit ihrer Hilfe können Websites mit anderen verbunden werden und sorgen so aus der Sicht des Benutzers für die eigentliche „Netz“-struktur. Urheberrechtlich stellt sich die Frage, ob das Setzen eines Links das Zurverfügungstellen des Berechtigten verletzt.
Die herrschende Meinung in Österreich steht auf dem Standpunkt, dass eine Zurverfügungsstellung im WWW durch die Abspeicherung („upload“) eines Werks auf einem Webserver erfolgt, um der Öffentlichkeit den (interaktiven) Zugang zu ermöglichen. Ob die Öffentlichkeit dann mittels direkter Eingabe der Speicheradresse oder mit Hilfe eines Links auf das Werk zugreift, ist aber unerheblich. Der Hyperlink verweist nur auf eine bereits zugänglich gemachte Website und vereinfacht deren Aufruf, der durch einen bloßen Mausklick anstatt der Eingabe der unter Umständen langen, schwer zu merkenden Speicheradresse geschieht.
Der Linksetzer hält weder das geschützte Werk selbst öffentlich zum Abruf bereit noch übermittelt er dieses selbst auf Abruf an Dritte. Nicht er, sondern derjenige, der das Werk in das Internet gestellt hat, entscheidet darüber, ob das Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Vergleichbar ist die Funktion eines etwa mit dem Aufstellen eines Fotokopiergerätes, das selbst noch keine Vervielfältigungshandlungen darstellen.
Das Setzen eines Links ist daher aus urheberrechtlicher Sicht unbedenklich, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob es sich um Links auf die Homepage, die die erste Seite einer Website darstellt, oder Links auf dahinter liegende, „tiefere“ Webpages, so genannte „Deeplinks“, handelt.
Ausnahmsweise verletzt der Linksetzer dann das Urheberrecht, wenn eine Urheberrechtsverletzung eines Dritte bewusst fördert, beispielsweise, wenn jemand unzulässigerweise auf einer Website eine Software zum Knacken eines Kopierschutzes (siehe Frage 19 und 37) anbietet und ein Dritter mittels Link auf diese Seite verweist, obwohl er die Rechtswidrigkeit des Softwareprogramms und dessen Vertriebs kannte.
Erfahren Sie Genaueres in der Detailantwort: Setzen von Hyperlinks

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Erstellt: 11.08.2008 12:13
Zuletzt geändert: 16.07.2009 16:47







